Polnisches Atomprogramm – Verstöße gegen europäisches Recht

Michael Schäfer, Sprecher für Energiepolitik und Klimaschutz, sagt zur derzeit laufenden “Strategischen Umweltprüfung” (SUP) des polnischen Atomenergieprogramms:

Das polnische Parlament hat im Mai diesen Jahres den Einstieg in die Atomenergie beschlossen. 28 Standorte wurden auf ihre Tauglichkeit für Atommeiler untersucht; der favorisierte Standort für das erste polnische Atomkraftwerk ist Zarnowiec nahe Danzig. Alle in Frage kommenden polnischen Standorte liegen deutlich näher an Deutschland als der über 1300 km entfernte 1986 havarierte Atommeiler Tschernobyl.

Im Rahmen des aktuell laufenden Konsultationsverfahrens zum polnischen Kernenergieprogramm haben die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eine gutachterliche Stellungnahme erarbeiten lassen. Die durch uns beauftragte Rechtsanwältin Frau Dr. Cornelia Ziehm hat in der Auswertung des polnischen Atomprogramms und insbesondere des Umweltberichtes schwerwiegende inhaltliche Fehler und Lücken sowie Verstöße gegen europäisches Recht festgestellt.

Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

1. Die Risiken der Kernenergie werden teils unzutreffend beziehungsweise in hohem Maße unvollständig beschrieben. So wird davon ausgegangen, dass ?(…) schwerwiegende Havarien einmal pro eine Million Jahre passieren? und sich im Falle eines größten anzunehmenden Unfalls (GAU) notwendige Maßnahmen auf ?(…) z.B. Verabreichung von Kaliumiodidtabletten innerhalb eines geringen Radius von ca. 3 km je nach örtlichen Witterungsverhältnissen? beschränken ? was nicht zuletzt mit den Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima widerlegt ist.

2. Die polnische Regierung hat keine substanzielle Alternativenprüfung zum Atomprogramm im Hinblick auf Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien durchgeführt und damit eine zentrale Anforderung der EU-Richtlinie über die Prüfung von Umweltauswirkungen nicht erfüllt. Das EU-Recht sieht außerdem vor, dass die grenzüberschreitenden Konsultationen im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung vorab erfolgen und deren Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Die maßgeblichen Entscheidungen über die Einführung der Kernenergie sind in Polen jedoch bereits gefallen.

3. Die Art und Weise, wie die Kernenergie in Polen eingeführt werden soll, widerspricht der EU-Richtlinie zu gemeinsamen Vorschriften für die Liberalisierung des Elektrizitätsbinnenmarkts. So soll der Investor des ersten Kernkraftwerkes laut Kernenergieprogramm eine Gesellschaft mit direktem bzw. indirektem Beteiligungsanteil des Fiskus sein. Hierfür wurde der größte polnische Energieversorger PGE/Polnische Energiegruppe S.A. (poln. AG) bestimmt. Dem festgelegten Investor soll zudem ?eine starke Marktposition ermöglicht? werden.

Noch bis zum 4. Januar 2012 haben Bürgerinnen und Bürger sowie die Bundes- und Landesregierungen benachbarter Länder die Möglichkeit, ihre Informations- und Beteiligungsrechte am SUP-Verfahren wahrzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir den Berliner Senat und die Bundesregierung auf:

1. Die Verstöße gegen das europäisches Recht deutlich zu machen,
2. ein Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission einzuleiten und
3. der polnischen Regierung beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Hebung von Effizienzpotentialen eine enge Zusammenarbeit anzubieten.

Die Stellungnahme von Dr. Cornelia Ziehm steht hier zum Download bereit.

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Michael.Schäfer.Grün

Portrait Michael Schäfer Die Neubaupläne für ein Kohlekraftwerk in Berlin sind tot. Berlin hat jetzt die Chance, auf erneuerbare Energien, hocheffiziente Gasheizkraftwerke plus Energieeinsparung zu setzen. Als Vorreiter beim Klimaschutz könnte Berlin auch neue Unternehmen für die Stadt gewinnen. Dafür setzte ich mich im Abgeordnetenhaus ein.

Michael Schäfer
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Sprecher für Klimaschutz, Energiepolitik und Verbraucherrechte
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