Von Michael Schäfer, Sprecher für Energiepolitik und Verbraucherschutz Bündnis 90 / Die Grünen und Henner Schmidt, Umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Senatorin Lompscher hat mit ihrem Vorgehen beim Klimaschutzgesetz Kritik von allen Seiten ausgelöst. Die Umweltverbände kritisieren, dass es klimapolitisch zu unambitioniert ist, den Hausbesitzern ist es zu teuer und der SPD zu unsozial.
Die Senatorin kann dem nichts entgegensetzen, weil sie weder die Klimawirkungen ihres Gesetzes kennt, noch sagen kann, wie teuer es für Gebäudeeigentümer und Mieter wird. Sie hat keine der Folgen ihres Gesetzes berechnen lassen. Wenn jetzt der Senat das Klimaschutzgesetz berät, droht deshalb ein Desaster. Denn dabei wird es nicht mehr um Inhalte – Klimaschutz, Kosteneffizienz und soziale Verträglichkeit – gehen, sondern nur noch um politische Interessen innerhalb der Koalition. Die SPD wird das Gesetz im Senat kräftig eindampfen, die Linkspartei muss irgendwie Frau Lompschers Gesicht wahren. Das Ergebnis solcher Verhandlungen ist immer das gleiche: Viele Paragrafen, unnötige Kosten, wenig Wirkung.
Deshalb darf die Berliner Öffentlichkeit das Klimaschutzgesetz jetzt nicht dem Senat überlassen. Auch der Bau eines neuen Kohlekraftwerks in Klingenberg – eines Klima- und Wettbewerbskillers – konnte durch ein gemeinsames Vorgehen von IHK und Handwerkskammer, Umweltschutz- und Entwicklungsverbänden, Grünen, FDP und CDU verhindert werden. Eine ähnliche gemeinsame Anstrengung brauchen wir jetzt für ein vernünftiges Vorgehen beim Klimaschutzgesetz.
Wir wissen nicht, ob die Gemeinsamkeiten ausreichen, um sich letztendlich auf einen Gesetzentwurf zu einigen, aber wir sind der Überzeugung, dass es sich lohnt, gemeinsam Verbesserungen anzustreben und unnötige Nachteile zu verhindern. Ein Klimaschutzgesetz wirkt auf Jahrzehnte. Wenn es sich auf einen breiten Konsens stützen kann, können umweltpolitische, wirtschaftliche und soziale Aspekte fair abgewogen und für Bürger und Unternehmen langfristige Planungssicherheit geschaffen werden.
In der Hoffnung, dass Eckpunkte auf die sich ein Liberaler und ein Grüner einigen können, auch darüber hinaus konsensfähig sein könnten, schlagen wir die folgenden vor:
1. Das Klimaschutzgesetz muss langfristige konkrete Ziele festschreiben, um Planungssicherheit zu schaffen und zur Zielerreichung zu motivieren.
2. Diese Ziele müssen auf die wirtschaftlich effizienteste Weise erreicht werden, um unnötige Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft zu vermeiden. Für den Gebäudebestand bedeutet dies, das für Gebäudeeigentümer und Mieter günstigste Vorgehen zur Zielerreichung zu ermöglichen
3. Ohne eine schrittweise energetische Sanierung des Gebäudebestands auf hohem Niveau werden wir die notwendigen Energie- und Emissionseinsparungen nicht erreichen können. Das Ziel des energiepolitischen Leitbilds, bei der Wärmeenergie in Privathaushalten 10% gegenüber 2005 einzusparen, ist ein guter Orientierungsrahmen für 2020.
4. Das Gesetz muss technologieoffen sein. Es soll den Gebäudeeigentümern nicht vorschreiben, in welche Technologien sie investieren, sondern ihnen die Wahl lassen, wie sie Energieverbrauch, CO2-Ausstoß und andere Emissionen reduzieren. Das Gesetz muss einen Rahmen setzen, innerhalb dessen sich innovative Lösungen entwickeln können anstatt zu viele Details vorzuschreiben.
5. Das Gesetz sollte ein Anreizmodell integrieren, mit dem Eigentümer, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen dies mit der Übererfüllung der Verpflichtungen bei anderen Eigentümern kompensieren können, z.B. durch ein Gutscheinmodell
6. Das Klimaschutzgesetz muss für Eigentümer und Unternehmen langfristige Planungssicherheit herstellen.
7. Das Gesetz muss dazu beitragen, neue Arbeitsplätze insbesondere im regionalen Handwerk anzuregen und muss die wirtschaftlichen und innovativen Potenziale Berlins bei der Energieeffizienz und bei erneuerbaren Energien nutzen.
8. Auch Einkommensschwache müssen sich das Wohnen in energetisch sanierten Gebäuden leisten können
9. Das Land Berlin muss Vorbild sein und in seinen eigenen Gebäuden die dringlich notwendige energetische Modernisierung voranbringen. Der Senat darf im Klimaschutzgesetz nicht (wie bei der Umweltzone) Regelungen für Private erlassen, und sich selbst Ausnahmen gestatten.
10. Das Gesetz muss auch vollzogen werden, dafür braucht es klare und einfach handhabbare Vollzugsregelungen und eine unterstützende Öffentlichkeitsarbeit
Noch nicht einig sind wir uns darüber, ob und welche flankierenden sozialen Maßnahmen wie z. B. eine zielgerichtete Erhöhung des Wohngelds nötig sind. Zu streiten sein wird auch über die konkreten Zielvorgaben zur Emissionsreduzierung für einzelne Sektoren. Dennoch hoffen wir, dass wir mit diesen Eckpunkten die Diskussion um das Berliner Klimaschutzgesetz konstruktiv wenden können.
Berlin, 9. September 2009

Die Neubaupläne für ein Kohlekraftwerk in Berlin sind tot. Berlin hat jetzt die Chance, auf erneuerbare Energien, hocheffiziente Gasheizkraftwerke plus Energieeinsparung zu setzen. Als Vorreiter beim Klimaschutz könnte Berlin auch neue Unternehmen für die Stadt gewinnen. Dafür setzte ich mich im Abgeordnetenhaus ein.
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Klingt erstmal gut, aber kann überhaupt unterstellt werden, daß die Maßnahmen für Mieter und Eigentümer die jeweils günstigsten sind und wer entscheidet im Konflikt?
Gruß